Preise & FAQ

Transparent nach tatsächlichem Zeitaufwand.

Sie bezahlen nur die dokumentierte Arbeitszeit. Eine Mindestabnahme oder ein verpflichtendes Stundenpaket besteht nicht.

Stundenhonorar

Flexible Kanzleiunterstützung

50,00 € netto / Stunde

Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich geleisteten Zeitaufwand. Ein erwarteter Monatsumfang kann als unverbindlicher Planungswert vereinbart werden.

  • Zeiterfassung im 15-Minuten-Takt
  • Monatliche Rechnungsstellung
  • Zahlungsziel: 14 Kalendertage
  • Keine Mindestabnahme
  • Zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer

Technisches Onboarding und notwendige Einarbeitung zählen grundsätzlich zur Arbeitszeit. Der voraussichtliche Umfang wird vorher abgestimmt.

Unverbindliches Gespräch anfragen
Häufige Fragen

Was Kanzleien vorab wissen möchten.

Arbeiten Sie ausschließlich digital?

Ja. Die Zusammenarbeit erfolgt ortsunabhängig über sichere Zugänge und die von der Kanzlei bereitgestellten Systeme.

Mit welchen Kanzleien arbeiten Sie?

Mein Angebot richtet sich an Einzelanwältinnen und Einzelanwälte sowie kleine und mittelständische Kanzleien aller Rechtsgebiete. Entscheidend ist, dass die Aufgaben zu meinem Leistungsangebot passen und die Zusammenarbeit digital organisiert werden kann.

Übernehmen Sie Telefonate oder Buchhaltung?

Nein. Telefonservice und Buchhaltung sind derzeit nicht Bestandteil meines Leistungsangebots.

Wie schnell reagieren Sie auf E-Mails?

In der Regel innerhalb eines Werktages. Dringende und fristgebundene Vorgänge werden nach dem vereinbarten Kanzleiprozess gekennzeichnet und priorisiert.

Bieten Sie Rechtsberatung an?

Nein. Meine Tätigkeit umfasst organisatorische und vorbereitende Leistungen. Rechtsberatung und anwaltlich vorbehaltene Tätigkeiten sind ausgeschlossen.

Wie werden Daten geschützt?

Die Verarbeitung erfolgt grundsätzlich in den von der Kanzlei bereitgestellten Systemen. Zugänge, Berechtigungen, Verschwiegenheit und Datenschutz werden vor Beginn schriftlich geregelt.